Kuren Sie doch mal!
Wussten Sie, dass jeder gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf eine Kur hat? Eine Kur ist Urlaubszeit, in der es nur um Ihre Gesundheit geht. Für eine Kur müssen Sie nicht krank sein - in einer Kur geht es um Prävention! Wenn Sie sich körperlich oder psychisch gestresst fühlen und Sie das Gefühl haben, dass Ihr „normales“ Fitnessprogramm nicht mehr ausreicht, wäre es eventuell Zeit für eine Kur! Zu uns in die Kur kommt der Sportler mit Überlastungsbeschwerden genauso wie die dreißigjährige Berufstätige mit beginnenden Rückenbeschwerden oder der Rentner mit chronischen Belastungen.
Einfach mal ein paar Tage (oder Wochen) nur etwas für die Gesundheit tun! Zeit nehmen für die Dinge, die man schon immer mal für sich machen wollte. Täglich Sport treiben, unter fachlicher Anleitung? Endlich Zeit nehmen, die Beschwerden behandeln zu lassen? Vielleicht etwas abnehmen oder zumindest bewusster ernähren? Mehr trinken? Entspannungstechniken ausprobieren?
Auch Zerstreuung ist wichtig! Bad Oeynhausen bietet Ihnen tolle Fahrradtouren, Wandertouren, Sightseeing, GOP-Theater, tolle Wellnessbäder, Saunalandschaften und, und, und…
Falsch ist die Meldung, dass Sie für eine Kur krankgeschrieben werden! Da Sie ja nicht krank sind, sondern „freiwillig“ etwas für Ihre Gesundheit und gegen Ihre beginnenden Beschwerden tun möchten, bieten Ihnen die Krankenkassen alle drei Jahre an, die Kosten für eine Kur zu übernehmen! Bei einer medizinischen Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist gewährt werden.
Die Anwendungen
„Morgens Fango, abends Tango“ - das war einmal.
Heute ist die Kur ein modernes Aufbauprogramm für jedes Alter und jeden Fitnesszustand.
Sie bekommen bei uns in einer Kur z.B.:
- Entspannungsmassagen mit Naturfango.
- Solebäder oder Bäder mit Zusätzen wie Kamille, Heublume, Baldrian usw.
- Kneippsche Güsse zur Durchblutungsförderung.
- Krankengymnastik und osteopathische Therapietechniken zur Mobilisation der Gelenke oder Faszien.
- Sportprogramme an Geräten, im Wasser oder in der Halle.
- Entspannungstechniken wie z.B. Qi Gong.
- und vieles mehr…
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 90 % der Kurmittel (bei 10 € Rezeptgebühr) für bis zu 3 Wochen! Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. 13 € pro Kurtag gewähren. Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil (aktuell 10% der Behandlungskosten und eine einmalige Rezeptgebühr von 10,-€), sowie die Kurtaxe sind am Ort zu zahlen.
Privatversicherte können selbstverständlich auch kuren. Hier muss die 3-Jahresfrist nicht eingehalten werden. Sie können sich alle Kurleistungen einfach von Ihrem Hausarzt oder dem Kurarzt verordnen lassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies vorab mit Ihre Privatkrankenkasse zu besprechen.
Wie beantrage ich eine Kur?
- Sie rufen bei Ihrer Krankenkassen an, und lassen sich einen Antrag für eine „ambulante Vorsorgeleistung nach §23 SGB V“ zuschicken. Tipp: Nennen Sie den Paragraphen, um Missverständnissen vorzubeugen!
- Sie lassen den Antrag von Ihrem Hausarzt oder Facharzt ausfüllen und reichen ihn bei der Krankenkasse ein (Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen). Tipp: Führen Sie in Ihrem Antrag auf, was Sie regelmäßig zu Ihrer Gesunderhaltung tun (z.B. Joggen, Rehasport, eigene Übungen, Sauna…) - je umfangreicher desto besser!
- Ist die Kur genehmigt, haben Sie 6 Monate Zeit diese anzutreten. Rufen Sie bei uns an, sobald Sie wissen, wann Sie kommen möchten. Wir reservieren Ihnen dann schon Therapiezeiten, kümmern uns um einen Termin beim Kurarzt und beraten Sie auf Wunsch bei der Wahl einer geeigneten Unterkunft. Tipp: Wenn der Antrag abgelehnt wird, lohnt es sich oft Widerspruch einzulegen!